AGB für Anbieter

A g e n t u r
W o h n w i t z

 

Maklerprovision

Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete fällig. Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 12 Monaten angeboten oder sucht der Wohnrauminteressent für unter 12 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 12 Monate, so wird eine Provision in Höhe von 20% der Monatsmiete je angebrochenem vermieteten Monat Monatsmieten inkl. MwSt. berechnet.

Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Spätere änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisionsanspruchs.

Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die Agentur Wohnwitz. Der Anspruch der Agentur Wohnwitz auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

 

Erlaubnis zur Vermietung

Ist der Vermieter nicht Eigentümer des angebotenen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Vermieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der Agentur Wohnwitz, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.

Der Vermieter sichert zu, dass die der Agentur Wohnwitz angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durchgehend auch für weniger als 6 Monate vermietet werden dürfen.

 

Energieausweis

Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposé und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.

 

Dauer und Kündigung des Auftrags

Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

 

Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung

Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.

 

Nebenabreden

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der Agentur örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.

 

Datenschutzhinweis

Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.